Märkischer Kreis – Neben der finanziellen Situation, die sich in den näch-
sten Jahren für den Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
und seine Gemeinden immer mehr zuspitzen wird, sprach Superintendent
Dr. Christof Grote in seinem Jahresbericht bei der Herbstsynode in Mein-
erzhagen (wir berichteten) unter anderem über den Rückgang an Gemein-
degliedern. Er regte dazu an, dabei nicht nur das aktive Gemeindeleben
vor Ort in den Blick zu nehmen, geprägt von Menschen, die in der kirchli-
chen Gemeinschaft Halt und Geborgenheit finden, sich selbst aktiv einbrin-
gen.
„Kirche, Gemeinde ist noch viel mehr als dieser Kreis der Hochverbundenen,
Hochengagierten“, sagte Grote zu den Synodalen. In der täglichen Gemein-
dearbeit könne es oft aus dem Blick geraten, dass es viele Gemeindeglieder
gebe, die wenig Kontakt haben und sich nicht angesprochen fühlen. Gleich-
zeitig drehe sich vieles in der kirchlichen Arbeit um Menschen, die eben nicht
zur Kerngemeinde gehören. Grote formulierte die Frage: „Wie können wir hier
neue Anschlussmöglichkeiten entwickeln, die – ohne Vereinnahmung – deut-
lich machen, welchen Stellenwert Kirche, Gemeinde auch in unserer Zeit in
unserer Gesellschaft haben kann?“
Im Rahmen der Synode haben die Synodalen außerdem gemäß der gesetz-
lichen Vorgaben einstimmig ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter
Gewalt beschlossen. Dieses soll sicherstellen, dass „alle Einrichtungen des
Kirchenkreises und des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-Plettenberg siche-
re Orte für alle sind und in die Menschen gleich welchen Alters und Geschlechts
und welcher Herkunft vertrauensvoll ohne Sorge um Grenzverletzungen und
-übergriffe kommen können“, ist als Ziel formuliert. Grote dankte der Arbeits-
gruppe um Präventionsfachkraft Jutta Tripp, die das Konzept erarbeitet hat.
Unter anderem enthält es eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungser-
klärung, die alle im Kirchenkreis und dessen Kirchengemeinden und Einrich-
tungen haupt- und ehrenamtlich im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugend-
lichen und anderen Schutzbedürftigen tätig sind, unterzeichnen müssen.
Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter gesetzlich zur Teilnahme an einer Fort-
bildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet. Alle Ge-
meinden des Kirchenkreises müssen zudem spätestens bis zum 30. Juni
2024 ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten und beschließen und dem Kreis-
synodalvorstand vorlegen.