„Gott schütze dich – und Tschüss!“
VON RAINER GREMMELS
Wenn wir uns von Bekannten oder Freunden verabschieden, sagen wir ja meistens „Tschüss!“. In Süddeutschland sagt man eher „Ade!“ oder in Bayern „Pfüati!“. Aber wissen wir noch, was diese Verabschiedungen eigentlich bedeuten? Und wer hätte gedacht, dass „Tschüss“, „Ade“ und „Pfüati“ so ziemlich das Gleiche bedeuten? Sie sagen nämlich: „Möge Gott mit dir sein“. „Tschüss“ ist entstanden aus: „Gott schütze dich“. Daraus wurde im Laufe der Zeit „Schütz dich“ und dann wurde der Wunsch zu „Tschüss“ zusammengezogen. Allerdings ist die eigentlich Aussage des „Gott schütze dich“ dabei verloren gegangen. „Ade“ ist die Verkürzung von „Ad Deus!“ – „Geh mit Gott!“.
Eigentlich erstaunlich, dass unsere Vorfahren beim Abschied jeweils diesen Wunsch „Möge Gott mir dir sein“ mit auf den Weg gegeben haben. Es war früher eben ganz üblich, einen Segenswunsch für sein Gegenüber mit dem Abschiedsgruß auszudrücken. Offenbar war es den Menschen wichtig, sich immer wieder daran zu erinnern, dass wir doch auf Gottes Schutz und Gottes Bewahrung angewiesen sind und damit auf seinen Segen.
Unser Wort Segen kommt ja aus dem lateinischen Wort signum, das Zeichen. Wenn Gott uns segnet, dann heißt das, dass er ein Zeichen auf unser Leben setzt. Für Christen ist dieses Zeichen das Zeichen des Kreuzes. Deswegen schlagen wir beim Segnen ein Kreuz. Gesegnet sein, ist mit dem Zeichen des Kreuzes von Gott signiert sein. Gesegnet sein, heißt Teilhaben an dem, was Christus für uns getan hat. Gesegnet sein heißt, durch Christus Frieden zu haben mit Gott. Wir sind von Gott zum Leben gezeichnet und gesegnet zu einem Leben in seiner Nähe und Frieden.
Und dieser Segen Gottes ist zum Weitergeben da. Wie wäre es, wenn wir unseren Mitmenschen statt des verkürzten „Tschüss“ wieder die volle Wortbedeutung mit auf den Weg geben würden: „Gott schütze dich, Gott segne dich!“ Es wäre doch spannend zu erfahren, wie die Menschen auf diesen Wunsch reagieren.
Rainer Gremmels ist Pfarrer der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde