KJVG

Was bedeutet das KJVG?

Mitbestimmen statt nur dabei sein:

Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit, eigene Vertretungen zu gründen. Hier können sie ihre Ideen einbringen und Entscheidungen aktiv mitgestalten.

Eigenständig und unabhängig:

Kinder- und Jugendvertretungen bestimmen selbst, wie sie arbeiten, sich organisieren und welche Projekte sie umsetzen möchten.

Anerkennung und Unterstützung:

Die Kirche erkennt die Kinder- und Jugendvertretungen offiziell an und begleitet sie als Träger. Das bedeutet: Rückhalt, Unterstützung und Zugang zu den nötigen Ressourcen.

Ein motivierendes Zeichen für junge Menschen

Das Gesetz macht deutlich: Die Kirche nimmt junge Menschen ernst und traut ihnen Verantwortung zu. Wer sich engagiert, kann tatsächlich etwas bewegen und erlebt, wie eigene Ideen Wirklichkeit werden. So wird die Kirche zu einem Ort, an dem junge Menschen nicht nur willkommen sind, sondern wirklich mitbestimmen und gestalten können.

Das Gesetz eröffnet neue Chancen für Engagement, Mitsprache und Gemeinschaft – und ist eine Einladung an alle jungen Menschen, aktiv zu werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Verbindliche Beteiligung: Kinder werden altersgerecht in Entscheidungsprozesse einbezogen – sei es bei der Gestaltung des Außengeländes, der Auswahl von Freizeitangeboten oder Regeln im Miteinander.
  • Transparente Beschwerdewege: Es werden klare Strukturen geschaffen, damit Kinder (und Sie als Eltern) Anregungen oder Kritik jederzeit sicher äußern können.
  • Schutzkonzepte: Ein wesentlicher Teil des Gesetzes ist die verpflichtende Erarbeitung von Schutzkonzepten, um ein gewaltfreies und sicheres Umfeld für alle zu garantieren.

Einladung zur Gründungsveranstaltung:

Wir laden alle Kinder herzlich ein, diesen besonderen Moment mit uns zu feiern: 

Wann: Sonntag, 21. Juni 2026

Beginn: 12:30 Uhr

Ort: Markuskirche 

Bei Fragen zum neuen Gesetz oder zu unserer pädagogischen Umsetzung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.